Die Sicherheit der eigenen Ersparnisse ist für viele Sparer das wichtigste Kriterium bei der Geldanlage. Genau deshalb wurde 1994 in der EU die Einlagensicherung als gesetzlicher Mindeststandard eingeführt.
Was genau ist die EU-Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, die jede in der EU lizenzierte Bank für ihre Kundeneinlagen abschließen muss. Im Fall einer Bankpleite zahlt der Sicherungsfonds des jeweiligen Landes die geschützten Einlagen aus — typischerweise innerhalb von 7 Arbeitstagen.
Die wichtigsten Eckdaten
- Geschützte Summe: 100.000 € pro Person und pro Bank
- Geschützte Produkte: Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- und Sparkonten
- Reichweite: Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen
- Auszahlungsfrist: Maximal 7 Arbeitstage
Wer 200.000 € auf einer Bank parkt, ist nur zur Hälfte geschützt. Wer dieselben 200.000 € auf zwei Banken verteilt, ist vollständig abgesichert.
Was passiert über der 100.000-€-Grenze?
Beträge über 100.000 € sind durch die gesetzliche Einlagensicherung nicht abgedeckt. Im Insolvenzfall werden sie wie normale Forderungen behandelt.
Ausnahmen: Bis zu 500.000 € für 6 Monate
In besonderen Lebenssituationen — etwa nach dem Verkauf einer Immobilie, einer Erbschaft oder einer Versicherungsauszahlung — kann der Schutz vorübergehend auf bis zu 500.000 € erhöht werden, für maximal 6 Monate.
Wichtig: Der Schutz gilt pro Bank-Lizenz, nicht pro Tochterunternehmen.
Worauf Sie achten sollten
- Sitzland der Bank: Banken außerhalb der EU fallen nicht unter die EU-Einlagensicherung.
- Konkrete Lizenz prüfen: Achten Sie auf den Hinweis „Mitglied im Einlagensicherungssystem".
- Diversifikation: Verteilen Sie Beträge über 100.000 € auf mehrere Institute.
Fazit
Die EU-Einlagensicherung ist eines der wirksamsten Verbraucherschutzinstrumente Europas. Unsere Partnerbanken sind ausnahmslos im EU-Einlagensicherungssystem registriert.