Die deutsche Abgeltungsteuer ist eine pauschale Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie wird automatisch von der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Doch dank des Sparer-Pauschbetrags bleibt ein erheblicher Teil Ihrer Zinserträge legal steuerfrei.
Die wichtigsten Eckdaten
- Steuersatz: 25 % auf Kapitalerträge
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Steuer
- Kirchensteuer: 8 % oder 9 % der Steuer (nur bei Mitgliedschaft)
- Gesamtbelastung: Zwischen 26,375 % und 27,995 %
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge vollständig steuerfrei bleiben:
- Singles: 1.000 € pro Jahr
- Verheiratete: 2.000 € pro Jahr
Ein Freistellungsauftrag ist in 5 Minuten gestellt — und kann Ihnen jedes Jahr 200 bis 500 € sparen.
Schritt für Schritt
- Steuer-Identifikationsnummer bereithalten
- Bank-Formular ausfüllen im Online-Banking
- Höhe festlegen — Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten
- Aufteilung bei mehreren Banken dort, wo die höchsten Zinsen anfallen
- Bestätigung aufbewahren
Beispiel
Anna hat 30.000 € bei Bank A (Zinsertrag 1.200 €) und 20.000 € bei Bank B (Zinsertrag 600 €). Eine sinnvolle Aufteilung:
- Bank A: Freistellungsauftrag über 700 €
- Bank B: Freistellungsauftrag über 300 €
Anna spart so jährlich rund 260 € Steuern.
NV-Bescheinigung: Wenn Ihr Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, können Sie eine „Nichtveranlagungs-Bescheinigung" beantragen.
Häufige Fehler
- Pauschbetrag überschreiten
- Vergessene Aufträge bei Bankenwechsel
- Kirchensteuer-Information vergessen
Fazit
Der Freistellungsauftrag ist eines der einfachsten und wirkungsvollsten Instrumente, um Ihre Zinserträge legal zu schonen.